Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen haben von heute an die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Sofortprogramm des Bundes zu beantragen. Das Antragsformular kann auf den Internetseiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), des Wirtschaftsministeriums sowie den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern heruntergeladen werden. Die ausgefüllten Anträge nimmt ausschließlich die ISB entgegen. Eingereicht werden kann der Antrag ausschließlichbei der ISB. Die Mitarbeiterzahl berechnet sich nach Vollzeitäquivalenten, nicht nach Köpfen.
Mit dem Zuschuss können rund 140.000 Selbstständige und Kleinunternehmen die dringend benötigte Liquiditätshilfe erhalten, so Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten. Mit den Zuschüssen des Bundes soll akuter Liquiditätsbedarf bezogen auf drei Monate gedeckt werden. Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte können bis zu 9.000 Euro, Unternehmen über 5 bis 10 Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro erhalten.
Astrid Schmitt weist auch mit Blick auf Unternehmen mit über 10 Beschäftigten auf den ergänzenden „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ hin: „Rheinland-Pfalz ergänzt hier mit unbürokratisch zu vergebenden, günstigen Sofortdarlehen das Programm des Bundes auf sinnvolle Art und Weise und erweitert die Liquiditätshilfen für Unternehmen bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Sofort-Darlehen können über die Hausbanken beantragt werden.“
Anträge nimmt ausschließlich die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) per E-Mail, postalisch oder per Fax an. Die E-Mail-Adresse dafür lautet CSH@isb.rlp.de, die Faxnummer lautet 06131 6172-1159.
Antragsformulare können heruntergeladen werden bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, der IHK Pfalz, der IHK Rheinhessen, der IHK Koblenz und der IHK Trier.