Astrid Schmitt: „Steigende Schülerzahlen und gutes Angebot vor Ort ausschlaggebend“
„Ich freue mich, dass die Grundschulen Neroth und Wallenborn durch eine Ausnahmegenehmigung trotz aktuell geringer Schülerzahlen bestehen bleiben“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt zur Entscheidung des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums. Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, haben heute im rheinland-pfälzischen Bildungsausschuss das Ergebnis der Überprüfung gemäß den Leitlinien für ein wohnort-nahes Grundschulangebot mitgeteilt. „Ausschlaggebend für das positive Votum für Neroth und Wallenborn war sicher mitentscheidend, dass an beiden Schulen die Schülerzahlen steigen und voraussichtlich ab dem Schuljahr 2018/2019 wieder Jahrgangsklassen gebildet werden können“, so Astrid Schmitt.
Das Schulgesetz schreibt vor, dass jede Grundschule eine Mindestgröße haben muss, die in bestimmten Ausnahmefällen unterschritten werden darf. Diese grundsätzliche Vorgabe von mindestens einer Klasse pro Jahrgang an Grundschulen wurde unter einer CDU-Landesregierung festgelegt. Mit den Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot hat das Bildungsministerium Anfang des Jahres die möglichen Ausnahmen definiert. Der Landesrechnungshof hatte die Landesregierung – zuletzt 2016 – dazu aufgefordert. Die ergebnisoffene Überprüfung erfolgte in enger Abstimmung mit den Schulen und Schulträgern und hat ihnen ausreichend Gelegenheit gegeben, ihre Standpunkte für eine etwaige Ausnahmesituation vor Ort konkret darzulegen.
„Ich bin sehr zufrieden mit der Vorgehensweise der Landesregierung. Ihre Zusagen vor Beginn des Überprüfungsverfahrens wurden eingehalten. Die erforderlichen Einzelfallprüfungen wurden individuell und mit dem notwendigen Augenmaß in einem für alle Beteiligten transparenten Verfahren durchgeführt. Dabei waren die zuständigen Schulträger von Beginn mit einbezogen und konnten mögliche Gründe für eine Ausnahmeregelung vor Ort aus ihrer Sicht gegenüber dem Ministerium geltend machen“, betont Astrid Schmitt. „Die nun veröffentlichten Ergebnisse bestätigen ganz eindeutig, dass eine Überprüfung keineswegs identisch mit der Schließung einer kleinen Schule ist. Ziel war es, Grundschulen zu sichern, wo es möglich ist und wo es Perspektiven gibt.“
Von insgesamt 49 überprüften Schulen erhalten landesweit lediglich neun keine Ausnahmegenehmigung.
Die nun bekannt gegebenen Entscheidungen für die Grundschulen in Neroth und Wallenborn sind auch dem gemeinsamen Einsatz von Schulträgern, Eltern und den politisch Verantwortlichen vor Ort zu verdanken. „Für die Entscheidung zum Erhalt der Grundschule Wallenborn haben neben den zukünftig steigenden Schülerzahlen sicher auch die großen Investitionen in das Schulgebäude beigetragen, die seitens der Verbandsgemeinde Daun als Schulträger vor einigen Jahren getätigt worden sind. Bei der Grundschule Neroth war zusätzlich zu der Aussicht auf mehr Schüler die starke quantitative und qualitative Ausweitung des Betreuungsangebotes sicherlich ein starkes Pfund in der Waagschale bei der Einzelfallprüfung“, so Astrid Schmitt.