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Bund und Länder beschließen Erweiterung von Corona-Schutzmaßnahmen

„Ich unterstütze die von Bund und Land beschlossenen verschärften Schutzmaßnahmen, die den unmittelbaren sozialen Kontakt beschränken, um eine unkontrollierte Verbreitung des Virus zu verhindern“, so Astrid Schmitt. 

I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Damit werden weitere Dienstleistungen verboten: z.B. Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios. Davon nicht betroffen sind medizinische Dienstleistungen, wie die medizinische Fußpflege, Optiker, oder Hörgeräteakustiker.

Die Maßnahmen gelten vorerst für 14 Tage.

Astrid Schmitt: „Die Regierungschefs haben darüber hinaus über ein Gesetzespaket gesprochen, dass Mittwoch im Bundesrat beschlossen wird. Dabei wird es um Hilfen für Krankenhäuser gehen, die sich vorbereiten, um schwerkranke Patienten aufzunehmen, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, eine Anpassung der Insolvenzrechtsordnung, den Nachtragsbundeshaushalt, das Wirtschaftsstabilisierungsfondes-Gesetz, Coronasoforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige und das Sozialschutzpaket.“