Corona-Krise darf keine neuen sozialen Gräben aufreißen
„Ich begrüße ausdrücklich die Einigung der Großen Koalition, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen und Verbesserungen beim Arbeitslosengeld vorzunehmen“, so die SPD–Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt. „Diese Verbesserungen sind natürlich ein Kompromiss zwischen den Regierungsparteien. Persönlich hätte ich mir noch mehr erhofft.“
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise mit Kurzarbeitergeld über die Runden kommen müssen, können nach den Beschlüssen der Großen Koalition mit einer deutlichen Aufstockung auf bis zu 87 Prozent ihres ausgefallenen Lohns rechnen.
„Gegen den Widerstand der Union haben die SPD-Verhandlungspartner diese wichtigen Verbesserungen durchgesetzt, die Millionen von Beschäftigten in Deutschland und Rheinland-Pfalz zugutekommen werden. Kurzarbeiter können sich in der Corona-Krise darauf verlassen, dass sie und ihre Familien aufgefangen werden. Die Corona-Pandemie darf nicht dazu führen, dass in unserer Gesellschaft neue soziale Gräben aufgerissen werden. Es gilt, insbesondere diejenigen im Blick zu behalten, die von den Pandemie-Folgen am stärksten betroffen sind“, betont Astrid Schmitt.
Schmitt: „Die bisherigen Regelungen sehen ein Kurzarbeitergeld von 60 beziehungsweise 67 Prozent des Lohns vor. Insbesondere für Familien ist das in vielen Fällen zu wenig, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.“
Abhängig von der Bezugsdauer soll das Kurzarbeitergeld nun erhöht werden. Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs werden 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent ausgezahlt. Ab dem siebten Monat erhalten Kurzarbeiter schließlich den Höchstsatz von 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Eltern.
Weitere Einkommensverluste können durch eine Nebenbeschäftigung ausgeglichen werden. Waren bisher nur Einkommen, die in systemrelevanten Berufen erzielt wurden, beim Kurzarbeitergeld anrechnungsfrei, so ist nunmehr jedes Nebeneinkommen anrechnungsfrei, soweit es den letzten Nettolohn nicht übersteigt.
Auch Arbeitslose sind durch die Krisensituation besonders betroffen. Sie haben kaum die Möglichkeit einen neuen Job zu finden. Das Arbeitslosengeld wird während dieser Zeit aber gemindert, ohne dass sie eine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz haben. Um ihnen die Gefahr des Abrutschens in die Grundsicherung abzumildern, wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld I, der zwischen dem 1. Mai und dem 31.Dezember 2020 enden würde, um eine Anspruchsdauer von drei Monaten verlängert.
„Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und die Verbesserungen beim Arbeitslosengeld geben den Menschen eine höhere finanzielle Sicherheit, um durch die Krise zu kommen“, so Schmitt. „Die Ängste der Menschen vor einem durch die Corona-Krise bedingten sozialen Abstieg werden hierdurch abgemildert.“