Astrid Schmitt besuchte Grundschulen in Neroth und Wallenborn
„Der Grundsatz ‚kurze Beine, kurze Wege‘ gilt weiterhin für unsere Grundschulen. Unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler sollen möglichst kurze Schulwege haben“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt bei ihren Besuchen der Grundschulen in Neroth und Wallenborn. Dort waren nach der Vorstellung der „Leitlinien für ein wohnortnahes Grundschulangebot“ durch Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bei Schülern, Eltern und Lehrer Sorgen um den Grundschulstandort aufgekommen, da hier momentan bei der Zahl der Schülerinnen und Schüler und der Klassenanzahl nicht die schulgesetzlichen Grundvoraussetzungen erfüllt werden.
„Wir alle wollen, dass unsere Kinder bestmöglich gefördert werden. Oberstes Anliegen der Landesregierung ist, dass die Schullandschaft in Rheinland-Pfalz organisatorisch und pädagogisch bestmöglich aufgestellt ist. Deshalb müssen wir uns jetzt verantwortungsvoll um die Zukunft unserer Schulen kümmern“, so Astrid Schmitt. „Mit den Leitlinien, die gemeinsam mit der Schulaufsicht und unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbänden, der Schulleitungs-, Lehrkräfte-, Eltern- und Schülervertretungen erarbeitet worden sind, können kleine Grundschulen transparent, nachvollziehbar und vor dem Hintergrund der lokalen Gegebenheiten geprüft werden. Die Schulträger sind dabei die Experten vor Ort und sind deshalb in den Prozess eingebunden. So können gemeinsam zukunftssichere Lösungen gefunden werden. Die Überprüfung bedeutet nicht automatisch, dass die Grundschule geschlossen werden muss. Jede Schule wird vor Ort überprüft, ein Gießkannenprinzip gibt es nicht. Das habe ich in meinen angenehmen und konstruktiven Gesprächen mit den Schulleitern Klaus Arens und Anke Brausch auch deutlich gemacht“, so Astrid Schmitt.
„Ziel ist es, die Grundschulen zu sichern, wo es möglich ist und es Perspektiven gibt“ so Astrid Schmitt. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, um Grundschulstandorte auch bei zurückgehenden Schülerzahlen zu erhalten, darunter die Absenkung der Klassenmesszahl von 30 auf 24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Weiterhin können Schulen den Unterricht klassenübergreifend organisieren und es gibt die Möglichkeit, dass eine Grundschule unter einer Schulleitung an mehreren Standorten bestehen kann.
Gleichwohl erreichen trotz dieser Maßnahmen nicht mehr alle Grundschulen die durch das Schulgesetz vorgegebene Mindestgröße. Dies wird auch vom Landesrechnungshof kritisiert.
Schmitt: „Dass Schulen eine Mindestgröße haben, ist sinnvoll. Natürlich haben auch sehr kleine Schulen Vorteile, aber sie stoßen schulorganisatorisch an Grenzen, etwa bei Vertretungssituationen oder bei pädagogischen Differenzierungs- und Zusatzangeboten. Lehrkräfte an sehr kleinen Grundschulen sind in verschiedenen Funktionen und Aufgaben stark gebunden. Kleine Grundschulen erfordern im Vergleich zu größeren Schulen nicht nur auf Landesseite einen größeren Personalaufwand. Sie binden auch auf Seite der Schulträger, also der Kommunen, erhebliche finanzielle Mittel. Schulhäuser können nicht adäquat genutzt werden – einerseits fallen Instandhaltungskosten für große Gebäude an, andererseits bleibt ein Großteil der Räume ungenutzt. Größere Grundschulen haben hingegen mehr Handlungsspielraum bei der Gestaltung des pädagogischen Angebotes und des Schullebens, etwa in Hinblick auf Arbeitsgemeinschaften, Schulfeste oder auf die Einrichtung eines Ganztags- oder Schwerpunktschulangebots. Lehrkräfte können sich untereinander austauschen, Schulleitungen haben Unterstützungsstrukturen, was auch die Attraktivität der Funktionsstellen erhöht, und Schülerinnen und Schüler lernen ein vielfältiges soziales Miteinander kennen. Ressourcen können effizienter eingesetzt werden.“
„Die Leitlinien sind kein Schulschließungsprogramm“, so Schmitt. „Das Gegenteil ist der Fall.“ Sie sollen dauerhaft ein wohnortnahes Grundschulangebot sichern, das diese schulorganisatorischen Voraussetzungen bietet, und konkretisieren zugleich, wann besondere Gründe vorliegen können, die eine Ausnahme von der Mindestgröße erfordern. Bei den Entscheidungen werden u.a. die Aufnahmekapazitäten benachbarter Grundschulen und die Zumutbarkeit der möglichen Fahrstrecken berücksichtigt sowie die absehbaren demografischen Entwicklungen beachtet“, so Astrid Schmitt. In einem ersten Schritt haben die Schulträger, die die lokale Situation am besten kennen, die Möglichkeit, bis Oktober Konzepte vorzulegen, wie vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung langfristig ein Angebot, das den Vorgaben des Schulgesetzes entspricht, geschaffen und erhalten werden kann. Damit wird sichergestellt, dass die besondere Kompetenz der Schulträger vor Ort in der Planung berücksichtigt wird. Die Schulaufsicht unterstützt sie dabei. Bei der Prüfung spielen Kriterien wie die Entfernung zur nächsten Grundschule, die Aufnahmekapazität der benachbarten Grundschulen und die regionale demografische Entwicklung, z.B. Ausweisung von Baugebieten, selbstverständlich eine zentrale Rolle. „Als Prüfungsergebnis kann natürlich herauskommen, das die Schule weitergeführt wird“, betont Astrid Schmitt.
Ansonsten müssen vernünftige Alternativen entwickelt werden. In Wallenborn werden die Schülerzahlen zukünftig wieder steigen und auch die Verbandsgemeinde Daun als Schulträger hat vor einigen Jahren viel Geld in das Schulgebäude investiert. Das wird bei der Einzelfallprüfung sicherlich entsprechend gewürdigt werden“, ist Astrid Schmitt zuversichtlich.
Auch die Grundschule Neroth, die kleinste in der Vulkaneifel, setzt auf steigende Schülerzahlen. „Dass hier ab dem kommenden Schuljahr das Betreuungsangebot quantitativ und qualitativ stark ausgeweitet wird, wird sicherlich ein starkes Pfund in der Waagschale sein. Zudem muss auch hier, wie überall, immer geschaut werden, wie weit der nächste Grundschulstandort entfernt ist und welcher Schulweg auf die Schülerinnen und Schüler zukommen würde. Für die Gemeinden ist eine Schule von großer Bedeutung für die örtliche Infrastruktur“, so Schmitt.
„Ziel ist es, ein wohnortnahes Grundschulangebot überall im Land zu sichern, aber die Schulen auch für die Zukunft dauerhaft gut aufzustellen – verlässlich, planbar und nachhaltig. Zu einer verantwortungsvollen Bildungspolitik gehört, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich fit für die Zukunft gemacht werden, aber auch, das Schulsystem pädagogisch verantwortungsvoll, gut für die Zukunft aufzustellen, damit Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte langfristig gute Rahmenbedingungen für das Lernen und Lehren vorfinden“, so Schmitt. „Angstmacherei hilft uns nicht weiter. Wir brauchen nun auch individuelle und zukunftsfeste schulische Konzepte für die beiden Grundschulstandorte in Neroth und Wallenborn. Daran werden die Schulträger und die Schulleitungen unter Einbeziehung aller Betroffenen jetzt intensiv arbeiten. Gerne werde ich mich dabei unterstützend einbringen. Danach wird jeder Einzelfall transparent, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten geprüft“, so Astrid Schmitt abschließend.