Überraschende Änderungen nicht einfach hinnehmen
„Diese drastische Reduzierung der Öffnungszeiten der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Gerolstein zum 01. Juli dieses Jahres kommt völlig überraschend, bedeutet eine drastische Einschränkung und ist nicht mit den vor Ort Verantwortlichen abgestimmt oder mit der Landesregierung kommuniziert“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt zur Ankündigung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, ohne Absprache den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Gerolstein einschneidend zu verändern. Sie wurde offensichtlich über die Köpfe von Patienten und Hausärzten zu deren Lasten einfach vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung in Mainz getroffen. Die hausärztliche Versorgung wird erheblich geschwächt.
Seit Juli 2016 war der Bereitschaftsdienst, also die hausärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten, durch die Bereitschaftsdienstzentrale am Krankenhaus Gerolstein ganzwöchig gewährleistet. An allen Werktagen von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr am nächsten Morgen sowie an Wochenenden von freitags 16:00 Uhr bis Montagsmorgens 07:00 Uhr. Analoge Regelungen galten für Feiertage. “In normalen Wochen war so die Bereitschaftszentrale für Patientinnen und Patienten 116 Stunden geöffnet“, so Astrid Schmitt. Nach der aktuellen Ankündigung der KV wird ab dem 01. Juli 2020 die Zentrale für Hilfesuchende nur noch mittwochs von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr und samstags und sonntags nur noch von 09.00 Uhr bis 23:00 Uhr bereit stehen. Gleiches gilt für Feiertage.
„Diese massive Reduzierung der Öffnungszeiten auf nunmehr nur noch 37 Stunden stellt eine massive Verschlechterung des Angebots in der Region Gerolstein dar. Dies können wir so nicht hinnehmen“, so Schmitt. „Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung liegt allein bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Dies schließt den Bereitschaftsdienst ein. Das Land darf weder in grundsätzlichen Organisationsfragen, noch bei Standort- und Zuordnungsfragen Einfluss nehmen. Daher ist der von der KV erhobene Vorwurf der fehlenden finanziellen Unterstützung seitens des Landes einfach falsch. Gesetzlich ist eine Finanzierung des Bereitschaftsdienstes durch das Land nicht zulässig. Dies hat auch der Landesrechnungshof deutlich gemacht. Ein Schwarzes-Peter-Spiel durch die KV ist hier völlig unangebracht.“
„Diese Änderung durch die KV kommt für alle überraschend. Wir hätten eine frühzeitige und auch umfassendere Information aller Beteiligten durch die KV erwartet“, so Schmitt.
„Um die gesundheitliche Versorgung der Menschen in unserer ländlichen Region auch zukünftig zu sichern, müssen alle Beteiligten zusammenarbeiten und gemeinsam über Veränderungen beraten, um bestmögliche Lösungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu suchen. So wie es von der KV praktiziert wurde, geht es nicht. Und dies können wir so auch nicht hinnehmen.Ich habe daher den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Herrn Dr. Peter Heinz, gebeten, die Entscheidung vor Ort zu erklären und die entstandenen Fragen zu beantworten. Im gemeinsamen Gespräch mit den Verantwortlichen der Region muss erörtert werden, wie mit den gravierenden Herausforderungen umgegangen werden kann. Dabei muss insbesondere die Situation im ländlichen Raum mit langen Anfahrtswegen, eingeschränkten Angeboten im öffentlichen Nahverkehr und eine zunehmend älteren Bevölkerung Rechnung getragen werden. Die Probleme im Gesundheitsbereich können im Interesse der Patientinnen und Patienten nur gemeinsam gelöst werden“, so Schmitt.