Mehr Spielraum für Gremien in Krisen-Zeiten
Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen haben heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung für die Plenarsitzung des Landtags an diesem Mittwoch eingereicht.
Astrid Schmitt: „Die Ampel-Koalition und die CDU-Opposition wollen damit die Möglichkeit schaffen, dass die kommunalen Gremien in außergewöhnlichen Notsituationen wie der Corona-Krise Umlaufbeschlüsse fassen und Rats- und andere Gremiensitzungen als Video- beziehungsweise Telefonkonferenzen durchführen können. Vorgesehen ist, dass die jeweiligen Gremien die Entscheidung, ob und welches dieser Verfahren angewandt wird, selbst treffen. Die so ermöglichten Beschlüsse und Beratungen müssen zeitnah publik gemacht oder in geeigneten Fällen öffentlich übertragen werden.“
„Die aktuelle Lage stellt die Kommunen und ihre Gremien vor große Herausforderungen: Auf der einen Seite müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, auf der anderen Seite sollen die Stadt-, und Gemeinderäte sowie die Kreistage darauf achten, bei ihren Sitzungen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Die Delegation von Entscheidungen an kleinere Ausschüsse oder Eilentscheidungen der Bürgermeister und Landräte sollten im Sinne demokratischer Prinzipien keine Dauerlösung sein. Die neuen Verfahren sind geeignet, die Kommunen während der aktuellen Pandemie handlungsfähig zu halten und gleichzeitig die Befugnisse der Räte zu sichern. Ich hoffe, dass der Gesetzentwurf auf breite Zustimmung im Parlament stößt und nach Beratung im Mai endgültig verabschiedet werden kann“, so Schmitt.
Das Umlaufverfahren, bei dem Beschlüsse per E-Mail oder Brief gefasst werden, kann dem Gesetzentwurf zufolge angewandt werden, wenn kein Mitglied des Gremiums diesem Vorgehen widerspricht. Das Format der Video- oder Telefonkonferenzen benötigt die Zustimmung von zwei Dritteln der jeweiligen Mitglieder.
Die Teilnahme an Video- und Telefonkonferenzen muss der Öffentlichkeit – in der Regel per Livestream – ermöglicht werden. Beschlüsse im Umlaufverfahren müssen in der nächsten öffentlichen Präsenzsitzung vom Rat, Bezirkstag oder Landkreistag bestätigt werden. Die neuen Regelungen sollen für alle Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, den Bezirkstag Pfalz, Ortsbeiräte sowie Ausschüsse nutzbar sein. Sie sind zunächst bis 31. März 2021 befristet.
Astrid Schmitt: „Demokratische Prozesse auf allen Ebenen sind grundlegender Bestandteil unseres politischen Selbstverständnisses – das gilt natürlich auch in Krisenzeiten. Daher begrüße ich die neuen Wege des demokratischen Austauschs. Eine besondere Herausforderung bei diesen neuen Verfahren wird sicherlich sein, dass das Öffentlichkeitsprinzip gewahrt wird und kommunale Entscheidungen transparent gemacht werden.