Allgemein

Sanierung des Staudamms am Kronenburger See

Astrid Schmitt: „Land unterstützt Kreis Vulkaneifel und Verbandgemeinde Obere Kyll mit fast 600.000 Euro“

„Die Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens „Kronenburger See“ war leider unumgänglich. Dies führte zwar zu Einbußen beim Tourismus, aber der See ist ein Schutzbecken und Sicherheit geht vor. Es ist schön, dass die Landesregierung den Kreis Vulkaneifel und die Verbandsgemeinde Obere Kyll als Mitglieder des Zweckverbandes bei der Finanzierung nicht im Stich gelassen hat und einen Zuschuss von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernommen hat. Das sind zusammen immerhin 573.000 Euro. Alleine hätten die Gebietskörperschaften das nicht schultern können“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt zur hohen Landesförderung für die Arbeiten am Staudamm des Kronenburger Sees, die von Umweltministerin Ulrike Höfken bewilligt worden war.

Die Stauanlage Kroneneburger See wurde 1976 zum Schutz vor den Hochwassern der Kyll und Taubkyll in Betrieb genommen. Die bundesländerübergreifende Talsperre, von der nur ein kleinerer Teil in Rheinland-Pfalz liegt, wird vom Zweckverband Kronenburger See betrieben. Neben der Gemeinde Dahlem und dem Kreis Euskirchen auf nordrhein-westfälischer Seite, müssen sich aus Rheinland-Pfalz der Landkreis Vulkaneifel zu einem Anteil von 2/9 und die Verbandsgemeinde Obere Kyll zu einem Anteil von 1/9  an der Finanzierung der Sanierungsmaßnahme beteiligen. Die Instandsetzung  war aufgrund von auffälligen Riss- und Blasenbildungen an der Asphaltbeschichtung des Staudammes notwendig geworden. Im Bereich von ca. 1,0 Meter unterhalb des Winterstaus bis zur Dammkrone musste die Mastixschicht und der obere Teil der Deckschicht abgefräst und erneuert werden.

„Im nächsten Sommer wird dann der Kronenburger See wieder seine ganze touristische Anziehungskraft ausstrahlen. Ich hoffe, dass der Zweckverband in den nächsten Jahrzehnten von einer notwendigen Sanierungsmaßnahme diesen Ausmaßes verschont bleiben wird“, so Astrid Schmitt optimistisch.