Telefonkonferenz von Astrid Schmitt mit Vereinen aus der Region
„Auch viele Sportvereine spüren die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie schmerzlich. Viele sind in Existenznot geraten. Ihnen muss geholfen werden“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt. „Gerade in Krisenzeiten braucht unser Gemeinwesen die Vereine.“ Um über die Hilfen des Landes und des Bundes zu informieren, hatte sie die Sportvereine aus der Vulkaneifel zu einer Telefonkonferenz mit Innenstaatssekretär Randolf Stich eingeladen. Astrid Schmitt: „Es war auch für Staatssekretär Stich und den ebenfalls zugeschalteten Abteilungsleiter Sport, Gunter Fischer, ein Anliegen, mit den Verantwortlichen der Vereine ins Gespräch zu kommen, die Hilfen zu erläutern und sich auszutauschen.“ Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das Individualsport wieder zugelassen hat.
Inzwischen bietet Rheinland-Pfalz ein Gesamtpaket von Hilfen für Sportvereine an, das aus zwei Programmen besteht: Aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes für Unternehmen, das auch für Vereine mit einem Wirtschaftsbereich in Frage kommt, und dem Landesprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“.
Mit dem „Schutzschild“ stellt die rheinland-pfälzische Landesregierung weitere Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine und Organisationen bereit, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind oder noch geraten werden. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Mit dem eigenen Hilfsprogramm für Vereine werde das Bundesprogramm der Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen ergänzt, das vorrangig für Vereine mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbereich greift, so Staatssekretär Stich. Anträge können hier vorerst bis zum 31.05.20 bei der ISB gestellt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Stich wies in diesem Zusammenhang auch auf die neuen steuerlichen Erleichterungen für körperschaftssteuerpflichtige Vereine durch das Bundesfinanzministerium hin. Welches Programm in Frage kommt, richtet sich nach der Körperschaftssteuer-pflichtigkeit des jeweiligen Vereins.
Die Zuschüsse aus dem Schutzschild des Landes können für Ausgaben wie Miet- und Pachtkosten, Nebenkosten, aber auch für notwendige und unabwendbare Instandhaltungsarbeiten, Kosten für Projekte und Veranstaltungen, die pandemiebedingt abgesagt werden mussten, sowie für laufende Verpflichtungen aus Krediten und Darlehen beantragt werden, sofern eigene Rücklagen und Ansparungen aufgebraucht seien. Projektbezogene Rücklagen seien davon nicht mehr betroffen. Mehrere Anträge zu diesem Programm seien möglich, wenn sich im Laufe des Jahres der Mehrbedarf ergebe und der Höchstzuschuss noch nicht erreicht worden sei, informierte Stich die Konferenzteilnehmer.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können unbürokratisch online beim zuständigen Sportbund, in unserer Region der Sportbund Rheinland, vorerst bis Jahresende gestellt werden. Eine Verlängerung sei möglicherweise nicht ausgeschlossen, so Stich.
Weitere Informationen zum Vereinsprogramm der Landesregierung:
„Teilnehmende Vereine haben mir bestätigt, dass es eine gute und informative Telefonkonferenz war. Einzelheiten der Hilfe konnten erörtert und viele Fragen beantwortet werden. Aber der Bedarf für Unterstützung wird sicher fortdauern. Uns ist es wichtig, konkrete Probleme der Vereine aufzugreifen und gegebenenfalls auch Hilfen anzupassen. Sportvereine können sich bei Fragen weiterhin gerne an mich wenden“, bietet Astrid Schmitt ihre Hilfe an.