Hygienekonzepte einhalten
„Aufgrund der erfolgreichen Maßnahmen der letzten Wochen ermöglicht die Landesregierung durch eine neue Verordnung ab Mittwoch neue Lockerungen, die erlauben, das soziale und wirtschaftliche Leben in weiteren Schritten wieder-aufzunehmen. Die entsprechenden Hygienekonzepte und Sicherheitsmaßnahmen müssen dabei unbedingt beachtet werden“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt.
Folgende Bereiche dürfen wieder öffnen:
– Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen
– Sport im Innenbereich
– Fitnessstudios und Tanzschulen
– Freibäder
– Flohmärkte, Sondermärkte und ähnliche Märkte im Freien
– Zirkusse und ähnliche im Freien betriebene Einrichtungen
– Spielhallen und Spielbanken
Zudem dürfen Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder stattfinden. Hier ist insbesondere das Abstandsgebot, die Personenbegrenzung und die Kontakterfassung zu beachten. Wegen der sehr niedrigen Zahl der Neuinfektionen der vergangenen Woche hat die Landesregierung zudem entschieden, die Sperrzeiten in der Gastronomie um eine halbe Stunde auf 22:30 Uhr zu verlängern und eine Abgabe von Speisen und Getränken an Theken in der Gastronomie oder in Anreichen in Hotels beim Frühstück zu ermöglichen.
Astrid Schmitt: „In der Corona-Pandemie sind wir alle auf die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen angewiesen. ‚Ich schütze dich – du schützt mich‘ ist das Motto. Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben weiterhin die Grundlage jeder Lockerungsmaßnahme. So können wir gemeinsam die Pandemie eindämmen und Lockerungen verantwortlich umsetzen.“
Mehr Informationen zu den neuen Lockerungen und eine Übersicht über die einzuhaltenden Hygienepläne in den verschiedenen Bereichen unter dem Link: www.corona.rlp.de