Laut Schulgesetz haben Eltern von behinderten Kindern die Wahlfreiheit, ob ihr Kind an einer Förderschule unterrichtet wird oder an einer Schwerpunktschule, an der Inklusion gelebt wird. Diese Schwerpunktschulen richten sich personell und von der Ausstattung her besonders darauf ein, Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten.
„Um diese auch von der UN-Behindertenrechtskonvention gewollte gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen zu können, stellt das Land nun zusätzlich freiwillige Mittel in Höhe von insgesamt jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung“, teilt die Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt mit. „Allein für unseren Kreis sind dies pro Jahr rund 110 000 Euro. Das ist auch für die Eltern und die kommunalen Schulträger im Vulkaneifelkreise eine sehr gute Nachricht.“
Die Eltern sind, so ist sie als ausgebildete Lehrerin überzeugt, können selbst am besten einschätzen, ob für ihr Kind eine Förderschule oder eine der 270 Schwerpunktschulen im Land der angemessene Lern-Ort ist. Die Bereitstellung der Landesmittel sei daher Ausschlag gebend dafür, dass die gesetzlich garantierte Wahlfreiheit auch konkret umgesetzt werden kann. Das Geld wird für die notwendige Qualifizierung der Lehrkräfte benötigt ebenso wie für den Ausbau des integrativen Lehrangebots: Aktuell 710 speziell ausgebildete pädagogische Vollzeitstellen ergänzen die Regelschullehrkräfte, um die Inklusion möglich zu machen. Bis zum Jahr 2016 sollen weitere 200 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Auch die Lehramtsausbildungen an Universitäten und in Studienseminaren thematisieren verstärkt die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen.